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Billigkeitsmaßnahmen bei Änderung der Verwaltungspraxis

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16. Mai 2008 | Steuerrecht

Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung zur Anpassung der Verwaltungspraxis an eine von der bisherigen Verwaltungsmeinung abweichende Rechtsauffassung sind von den Gerichten jedenfalls dann zu beachten, wenn sie vom Finanzamt im Rahmen der Steuerfestsetzung getroffen wurden und bestandskräftig geworden sind.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. März 2008 – I R 12/07

 

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