Der Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

Der Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr ist dann rechtswidrig, wenn der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet worden ist und die Verhängung einer feuerwehrrechtlichen Ordnungsmaßnahme erforderlich und angemessen gewesen wäre.

Mit dieser Begründung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in zwei Berufungsverfahren

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Der Ausschluss eines Stadtrats

Die Rechtsgrundlage für den Stadtratsausschluss nach § 31 GemO ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt sie bei verfassungskonformer Auslegung nicht gegen die verfassungsrechtlich gewährleisteten Wahlgrundsätze der Allgemeinheit, Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Wegen der hohen Bedeutung der Wahlgrundsätze kann allerdings nicht jede

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