Supermarkt statt Kino
22. März 2012 |
Verwaltungsrecht
Durch einen geplanten Lebensmittelmarkt in einem allgemeinen Wohngebiet werden keine Rechte der Anwohner verletzt, auch wenn die Baubehörde möglicherweise statt des sogenannten Genehmigungsfreistellungsverfahrens ein umfassenderes Baugenehmigungsverfahren habe durchführen müssen. Mit dieser Begründung ist jetzt ein Antrag auf einen Baustopp vom Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen worden. Die Anwohner des ehemaligen Kinos Kurbel am Meyerinckplatz in Berlin-Charlottenburg wehren [...]






