Wenn ein Soldat in der Kaserne ein Mittagessen nicht zahlt, rechtfertigt dies nicht die fristlose Entlassung des Soldaten, weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch wegen des Ansehens der Bundeswehr.
So hat das Verwaltungsgericht Koblenz jetzt eine von der Bundeswehr wegen eben dieses Vorwurfs ausgesprochene fristlose Entlassung wieder aufgehoben. Der Kläger des vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Falls ist ein Zeitsoldat im Dienstgrad eines Hauptgefreiten. Die Bundeswehr warf ihm vor, in der Truppenküche der Klotzbergkaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 € nicht bezahlt zu haben. Sie hat ihn deshalb fristlos entlassen. Er habe das Vertrauen des Dienstherrn missbraucht. Zudem bestehe Nachahmungsgefahr. Der Kläger legte gegen die Entlassung erfolglos Beschwerde ein und hat anschließend Klage zum Verwaltungsgericht erhoben. Er bestreitet den Vorwurf.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage des Soldaten stattgegeben und die Entlassung aufgehoben. Die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr seien im Fall des Klägers nicht ernstlich gefährdet. Eine Nachahmungsgefahr sei mangels konkreter Anhaltspunkte nicht gegeben. Auch für die Annahme einer Wiederholungsgefahr fehle es an Gründen, da der Kläger sich bis dahin tadellos verhalten habe. Zudem habe der Kläger das Mittagessen zumindest nachträglich bezahlt.
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28. September 2010 – 2 K 339/10.KO











