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Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Fleischwirtschaft

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31. März 2009 | Wirtschaftsrecht

Die bei der Zollverwaltung angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte im Februar mit rund 2.200 Zöllnern im gesamten Bundesgebiet insgesamt 1.613 Betriebe der Fleischwirtschaft. Dabei wurden 17.813 Personen vor Ort auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung hin überprüft. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden allein 125 Bußgeld- und 29 Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. Drei Personen wurden festgenommen.

Gegenstand der Schwerpunktprüfung waren insbesondere Verstöße gegen die Dienstleistungsfreiheit. Dabei hat sich die im Rahmen der Task Force zur Bekämpfung des Mißbrauchs der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit eingerichtete Datenbank für Entsendebescheinigungen bei der Deutschen Rentenversicherung bewährt.

Weiteres Ziel der Schwerpunktprüfung war, die Einhaltung der seit dem 1. Januar 2009 geltenden, neuen gesetzlichen Pflichten zu kontrollieren, nach denen die Arbeitgeber der Fleischwirtschaft, im Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Güter- und Personenbeförderungsgewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe sowie in der Forstwirtschaft und beim Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen seit Beginn des Jahres die Aufnahme einer Tätigkeit sofort bei der Rentenversicherung zu melden haben. Arbeitnehmer und Selbstständige dieser Branchen haben ihre Ausweispapiere bei der Arbeit mitzuführen und den Zollbeamten bei einer Kontrolle vorzulegen. Der Arbeitgeber hat jeden seiner Arbeitnehmer nachweislich und schriftlich auf diese Mitführungs- und Vorlagepflicht hinzuweisen und diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen aufzubewahren und vorzulegen.

 

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