Künftig können die Betroffenen bei überlangen Gerichtsverfahren eine Entschädigung einklagen. Das hat nun der Bundestag am Donnerstag, den 29. September 2011 durch eine entsprechende Reform in Gang gesetzt. Das Gesetz, das noch die Zustimmung des Bundesrats benötigt, sieht für jedes Jahr Verzögerung eine Entschädigungssumme von 1200 Euro vor.

Voraussetzung für eine Entschädigungsklage ist, dass der Betroffene die Verfahrensdauer zuvor beim jeweiligen Gericht offiziell gerügt hat. Ab welchem Zeitrahmen ein Gerichtsverfahren als überlang anzusehen ist, wird in dem Gesetz allerdings nicht konkret geregelt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt seit Jahren einen besseren Schutz vor überlangen Verfahren. Bei vier von fünf Verurteilungen Deutschlands durch das internationale Gericht geht es um Verzögerungen bei der Justiz. Nun scheint das geruhsame Beamtenleben der Richter ein Ende zu haben.