Neu zum Jahreswechsel 2009 ist auch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Mit dem Wandel der Arbeitswelt und der demographischen Entwicklung gewinnt die arbeitsmedizinische Vorsorge an Bedeutung. Sie ist ein Schlüssel zur Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen sowie zum Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit.

Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit und stellt eine wichtige Ergänzung der technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen dar.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge regelt Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten, schafft Transparenz über die Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen, sichert Datenschutzrechte und stärkt das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen. Mit ihr sollen Verbesserungen in derzeit noch nicht ausreichend beachteten Bereichen angestoßen werden, zum Beispiel bei Muskel-Skelett-Erkrankungen, die die Arbeitsunfähigkeitsstatistiken anführen. Eine zentrale Rolle übernimmt der neue Ausschuss für Arbeitsmedizin. Die bislang im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften enthaltenen Doppelregelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge werden in der Verordnung anwenderfreundlich zusammengefasst, so dass die Rechtsreform auch zur Rechtsvereinfachung beiträgt.