Am 23. Oktober sind die Mindestlohn-Verordnungen für

- Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,
- Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und
- das Maler- und Lackiererhandwerk
im Bundesanzeiger verkündet worden und damit am 24. Oktober 2009 in Kraft getreten. Diese Branchen waren am 24. April 2009 in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen worden, wodruch der Erlass der Mindestlohn-Verordnungen ermöglicht wurde.
Im Maler- und Lackiererhandwerk gibt es bereits seit 2003 Mindestlöhne auf der Grundlage eines entsprechenden Tarifvertrages. Dieser Mindestlohn soll durch die nunmehr erlassene fünfte Mindestlohn-Verordnung in dieser Branche abgesichert werden.