Unterbringung – und die Erledigung durch Zeitablauf während des Rechtsbeschwerdeverfahrens

Mit der Erledigung der angegriffenen Maßnahme durch Zeitablauf kann der Betroffene nach § 62 Abs. 1 FamFG die Feststellung beantragen, dass die Entscheidung des Gerichts ihn in seinen Rechten verletzt hat.

Unterbringung – und die Erledigung durch Zeitablauf während des Rechtsbeschwerdeverfahrens

Diese Vorschrift ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden1.

Stellt der Betroffene einen solchen Antrag trotz entsprechenden Hinweises nicht, ist die Rechtsbeschwerde unzulässig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. Juni 2020 – XII ZB 561/19

  1. BGH, Beschluss vom 08.06.2011 – XII ZB 245/10 , FamRZ 2011, 1390 Rn. 8 mwN[]

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