Privatnutzung eines Firmenwagens – Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung?

Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor.

Privatnutzung eines Firmenwagens – Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung?

Eine vertragswidrige private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht stets als Arbeitslohn zu qualifizieren1.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23. April 2009 – VI B 118/08

  1. BFH, Beschluss vom 15. November 2007 VI ER-S 4/07[]
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