Grundsätzlich braucht man beim Investieren in Kryptowährungen viel Geduld und wahrscheinlich noch stärkere Nerven. Schließlich sind Kryptowährungen sehr volatil und können durch massive Schwankungen schnell zu großen Gewinnen führen, aber leider auch genauso schnell zu massiven Verlusten.

Aus diesem Grund sollte man grundsätzlich auch nur Geld in den Kauf von Kryptowährungen investieren, das man auch wirklich zur freien Verfügung hat. Wenn man erfolgreich in Kryptos investiert hat und man Gewinne erzielt hat, dann stellt sich aber auch ganz schnell die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen. Aus diesem Grund wollen wir uns in diesem Artikel ein wenig näher mit den steuerlichen Regeln rund um Bitcoin & Co. beschäftigen.
Müssen auf Bitcoin und andere Kryptowährungen Steuern gezahlt werden?
Grundsätzlich muss man die Frage aus der Überschrift mit ja beantworten. Denn auch auf Kryptos wie Ethereum und Bitcoin muss man Steuern bezahlen. Das gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, weil die BaFin Kryptowährungen zumindest bisher nicht als gesetzliches Zahlungsmittel einstuft. Das ist an dieser Stelle der Knackpunkt, weil Kryptowährungen als Rechnungseinheiten gelten. Dadurch sind Kryptowährungen mit Devisen vergleichbar und dadurch gelten bei digitalen Währungen rund um Kauf und Verkauf die gleichen Regeln wie bei Fremdwährungsgeschäften. Auf Trading.de findet man gerade auch rund um das Handeln mit Kryptowährungen viele interessante Tipps.
Momentan fallen etwa Bitcoins aus steuerrechtlicher Sicht unter private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne durch den Handel mit Kryptos gelten nach Paragraf 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 EstG als Veräußerungsgewinne. Entsprechend werden solche Gewinne behandelt wie Gewinne durch Immobilienverkauf oder der Verkauf von Kunstwerken.
Ein langes Halten von Kryptowährungen ist zu empfehlen
Das Finanzamt hat logischerweise auch an den Gewinnen aus Kryptowährungen ein großes Interesse. Das betrifft rechtlich aber nur Gewinne durch einen Kauf mit einer Haltungsdauer von weniger als einem Jahr und einer Einhaltung der geltenden Freigrenze von 600 Euro. Wird diese Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften überschritten, dann muss der komplette Gewinn versteuert werden. Ebenfalls gilt es zu berücksichtigen, dass auch alle anderen Verkäufe, die unter die privaten Veräußerungsgeschäfte fallen berücksichtigt werden.
Wichtig zu wissen ist außerdem noch, dass Steuern auf Kryptowährungen nur bei einem Verkauf anfallen. Entsprechend ist das Halten von Bitcoin, Cardano, Ethereum etc. im eigenen digitalen Portemonnaie oder auf einer digitalen Plattform nicht steuerrelevant.
Wann fallen bei Kryptowährungen keine Steuern an?
Gewinne mit Kryptowährungen werden steuerrechtlich genauso behandelt wie Gewinne durch Aktien. Dadurch können Gewinne aus dem Verkauf von Kryptos komplett steuerfrei sein, wenn man die digitale Währung zuvor mindestens ein Jahr im eigenen Besitz gehabt hat. Allerdings sollte man sich die Sache immer ganz genau anschauen. Denn bei einem unterjährigen Kauf von Waren etwa mit Bitcoins oder auch durch den Umtausch von einer Kryptowährung in eine andere wird diese Haltedauer automatisch unterbrochen und es fallen Steuern auf den Gewinn an. Das liegt daran, dass auch der Tausch von verschiedenen digitalen Währungen schon als privates Veräußerungsgeschäft angesehen wird. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass man sich auch bei einem Einkauf mit Bitcoins oder einem Umtausch etwa von Bitcoins in eine andere Digitalwährung immer über mögliche steuerrechtliche Folgen im Klaren ist. Im Zweifel ist es auf jeden Fall sinnvoll das Gespräch mit einem Steuerberater zu suchen, der sich auch mit den Fallstricken rund um Kryptowährungen auskennt.
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- Krypto-Trading: Sergej Tokmakov