Entscheidung über unzulässige Revision – trotz Unterbrechung des Verfahrens

Ein Gericht ist an der Entscheidung über eine unzulässige Klage oder ein unzulässiges Rechtsmittel nicht gehindert, obwohl über das Vermögen des Klägers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Entscheidung über unzulässige Revision – trotz Unterbrechung des Verfahrens

Zwar wird ein Klageverfahren im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 155 FGO i.V.m. § 240 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) unterbrochen, wenn es die Insolvenzmasse betrifft.

Allerdings kann ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden1.

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29. März 2017 – VI R 83/14

  1. BGH, Beschluss vom 10.10.2013 – III ZR 358/13, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 562, m.w.N.; BFH, Beschluss vom 09.05.2007 – IV B 10/07, BFH/NV 2007, 2118, m.w.N., sowie FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18.06.2012 2 K 54/12[]