Wieder ein kleiner Flecken weniger auf der Karte der „Steueroasen“: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik San Marino wurde am 21. Juni 2010 ein Abkommen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch unterzeichnet. Das Abkommen entspricht dem üblichen OECD-Standard.
Das Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften in Deutschland und San Marino.











