Befundbericht ohne Umsatzsteuer

Für einen Befundbericht ohne nähere gutachtliche Äußerung braucht bei der Honorierung keine Umsatzsteuer erstattet zu werden.

Befundbericht ohne Umsatzsteuer

In einem aktuellen Fall hat das Bundessozialgericht hierzu entscheiden, dass das beklagte Land berechtigt war, bei der Honorierung eines ärztlichen Befundberichts ohne nähere gutachtliche Äußerung den Ersatz der geltend gemachten Umsatzsteuer abzulehnen. In Übereinstimmung mit dem vom Bundesfinanzministerium mitgeteilten Ergebnis einer Erörterung dieser Frage mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das pauschale „Honorar“ für einen derartigen Befundbericht als Zeugenentschädigung zu werten, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Da es hierzu an einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs fehlt, hat der Senat den Beklagten verpflichtet, die angefochtene Kostenfestsetzung dahin zu ändern, dass nachträglich Umsatzsteuer erstattet wird, sofern durch eine unanfechtbare finanzgerichtliche Entscheidung festgestellt werden sollte, dass die Klägerin diese Steuer zu entrichten hatte.

Bundessozialgerichts, Urteil vom 2. Oktober 2008 – B 9 SB 7/07 R

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