Umsatzsteuer für die Sauna

Nach dem Umsatzsteuergesetz gilt für die Verabreichung von Heilbädern der ermäßigte Steuersatz von zurzeit 7%. Seit 1968 erkennt die Finanzverwaltung Saunabäder grundsätzlich als ermäßigt besteuerte Heilbäder an, da ihnen im Einzelfall eine heilende Wirkung nicht abgesprochen werden könne.

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Elektronische Rechnung

Sicher haben Sie auch schon einmal eine Rechnung per eMail oder als Computer-Fax erhalten. Was für Privatpersonen unproblematisch ist, erweist sich für Unternehmen jedoch regelmäßig als Hindernis, wenn sie die dort ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen wollen.

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