Umsätze sind, selbst wenn sie ausschließlich in der Absicht getätigt werden, einen Steuervorteil zu erlangen, und sonst keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen und damit eine umsatzsteuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeit, wenn sie die objektiven Kriterien erfüllen, auf denen
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