Urlaubsentgelt im Baugewerbe

Nach § 8.4.1 i.V. mit § 8.4.2 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) mindern Krankheitszeiten mit Krankengeldbezug das Urlaubsentgelt des Folgejahres, weil sie die Jahresbruttolohnsumme als Bemessungsgrundlage nicht erhöhen und entgegen früheren tariflichen Regelungen (§ 8.5 BRTV) keine Ausgleichsbeiträge gezahlt werden.

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Ausgleichskonto im Baugewerbe

Das Ausgleichskonto nach § 3 Nr. 1.43 BRTV-Bau ist als kombiniertes Arbeitszeit- und Entgeltkonto zu führen.

Das folgt für das Bundesarbeitsgericht zum einen aus dem Wortlaut der Tarifnorm, die mit „Arbeitszeit- und Entgeltkonto (Ausgleichskonto)“ überschrieben ist, und nach deren Inhalt

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Reverse-Charge-Verfahren im Baugewerbe

Im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahren im Bausektor setzt Zahlungspflicht von Umsatzsteuer durch Leistungsempfänger keine nachhaltige Erbringung von Bauleistungen voraus. Selbst eine nur gelegentliche Erbringung von Bauleistungen genügt nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Münster, um einem Unternehmer die Pflicht aufzuerlegen, anstelle

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