Solange der Gutachterausschuss für Grundstückswerte die im Immobilienmarktbericht mitgeteilten Vergleichsfaktoren und Daten nicht mit den sachkundigen ehrenamtlichen Mitgliedern beschlossen hat, fehlt es an der vorgreiflichen Kompetenz.
Die dem Finanzamt vom Gutachterausschuss mitgeteilten Werte sind für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich
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