Einkommensanrechnung des „unechten“ Stiefvaters bei Hartz IV-Leistungen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine Regelung zur Einkommens- und Vermögensanrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende richtet, wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Anlass für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein Fall aus Hamm: Die 1993 geborene Beschwerdeführerin lebte mit ihrer Mutter, deren neuem Partner

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Beratungshilfe für Eltern und Kinder

Das Grundgesetz verbürgt in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art.20 Abs. 1 und 3 GG den Anspruch auf grundsätzlich gleiche Chancen von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch im außergerichtlichen Bereich, somit auch im Hinblick auf die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz. Die Auslegung und Anwendung

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Geldscheine

Familienhaftung bei Hartz IV

Ein Abweichen von dem Grundsatz, dass die Aufteilung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bei Nutzung einer Unterkunft durch mehrere Personen nach Kopfzahl erfolgt, ist bei Wegfall des Arbeitslosengeldes II eines unter 25jährigen Hilfebedürftigen wegen wiederholter Pflichtverletzung jedenfalls dann geboten, wenn dieser in einer Bedarfsgemeinschaft mit minderjährigen Geschwistern lebt. In

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Hartz IV: Bedarfsgemeinschaft erst nach einem Jahr

Lebt ein Paar erst kurze Zeit zusammen, braucht sich ein Hartz-IV-Antragsteller vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht zwangsläufig auf Unterstützung durch seinen Partner verweisen zu lassen. Mit dieser Begründung gab jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einem frisch gebackenen Diplombetriebswirts Recht, der für eine viermonatige Übergangszeit zwischen erfolgreichem Studienabschluss und Beginn

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Mutter und Sohn

Das Zusammenleben einer über 65jährigen Mutter mit ihrem 36jährigen Sohn rechtfertigt nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts keine Kürzung ihrer Grundsicherung im Alter auf 80% des Regelsatzes. Die im Jahre 1940 geborene Klägerin des jetzt vom Bundessozialgericht entschiedenen Falls lebte bei ihrem 1969 geborenen Sohn. Beide bezogen zunächst bis Ende

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