Rücktrittsrechte im Softwareleasing

Der Bundesgerichtshof hatte über die Wirksamkeit eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Leasinggesellschaft enthaltenen Rücktrittsrechts zu entscheiden. Konkret ging es um das Rücktrittsrecht in den AGB eines Leasingvertrags über eine noch anzupassende und zu implementierende Branchensoftware.

Die klagende Leasinggesellschaft nimmt den

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Bürgschaft des GmbH-Gesellschafters

Für Darlehn einer GmbH übernehmen die auch im Unternehmen (etwa als Geschäftsführer) tätigen Gesellschafter oftmals eine Bürgschaft. Werden sie aus dieser Bürgschaft etwa in der Krise der GmbH in Anspruch genommen, können diese Zahlungen zumindest einkommensteuerlich berücksichtigt werden. Allerdings nach

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