Die allgemeine Zusicherung des Ministeriums für Justiz der Republik Bulgarien vom 13.08.2015, der zufolge Personen, deren Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls und unter einer entsprechenden Bedingung bewilligt wurde, entsprechend Art. 3 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie den europäischen Mindestnormen untergebracht werden, ist ausreichend. Die vorherige
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