Rechtsanwälte sind in besonderem Maße dem Datenschutz und der sicheren Aufbewahrung vertraulicher Unterlagen verpflichtet. Beweise, Ermittlungsergebnisse und Zeugenaussagen müssen so untergebracht sein, dass weder die Einsicht durch Unberechtigte noch der Diebstahl möglich sind.
Welche Beweise gelten vor Gericht?

Einbruchschutz in verschiedenen Klassen
Tresore zur Sicherung von Dokumenten sind ideal auf diesen Einsatzbereich abgestimmt und können zudem je nach Anforderung in verschiedenen Klassen geliefert werden. Relevant sind hier die Normen EN 14450 und EN 1143-1 sowie die VDMA 24992 vom August 1995. Folgende Klassen sind (nicht nur für Dokumententresore) gebräuchlich:
- kein Einbruchschutz
- Sicherheitsstufe B
- Sicherheitsstufe S“
- Widerstandsgrad N/0
- Widerstandsgrad I
- Widerstandsgrad II
- Widerstandsgrad III
Neben der Einteilung nach Einbruchschutz können Dokumententresore auch hinsichtlich des Brand-, bzw. Feuerschutzes gegliedert sein. Unterschieden wird hier nach der Widerstandsdauer gegen Feuer.
Welche Unterlagen müssen in den Dokumententresor?
Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Grundsätzlich sollten alle Dokumente aus dem straf- oder zivilrechtlichen Bereich sicher verwahrt werden. Immer dann, wenn es um Informationen geht, die einem Klienten schaden können oder wenn Dokumente private Daten enthalten, muss eine ausreichende Sicherung gewährleistet sein. Eine abgeschlossene Tür zum Archiv ist dafür im Ernstfall nicht ausreichend.
Der Schutz von Daten wie er im Datenschutzgesetz vorgeschrieben wird, nimmt einen zunehmend hohen Stellenwert ein. Neben der sicheren Aufbewahrung von Dokumenten in Papierform, nimmt auch der Schutz der elektronischen Daten einen zunehmend hohen Stellenwert ein.










