Umsatzsteuer in der Skihalle

Der Betrieb einer Skihalle unterliegt nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, sondern dem Regelsteuersatz von 19%. Es besteht auch kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen EU-Nachbarstaat vorhandenen Steuersatz.

Wie der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 28.06.2011 bereits entschieden hat,

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Steuerermäßigte Abgaben am Pommesstand

Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für die als Lieferung in einer einheitlichen Leistung angesehene Abgabe von Würsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand.

Wie der Bundesfinanzhof in diesem Verfahren entschieden hat,

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