Der Begriff der Vermögensverwaltung nach § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG umfasst ebenso wie bei § 14 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Der Begriff der Vermögensverwaltung nach § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG umfasst ebenso wie bei § 14 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12
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Bei der Prüfung, ob sich der Träger einer Wissenschafts- und Forschungseinrichtung i.S. von § 68 Nr. 9 i.V.m. § 64 Abs. 1 AO und § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand oder
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Die Auszahlung einer einheitlichen Abfindung in zwei Teilbeträgen steht der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausnahmsweise nicht entgegen, wenn sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen und wenn die Nebenleistung geringfügig ist. Eine Nebenleistung kann unter
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Der Betrieb einer Skihalle unterliegt nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, sondern dem Regelsteuersatz von 19%. Es besteht auch kein Anspruch auf Besteuerung mit dem günstigsten in einem anderen EU-Nachbarstaat vorhandenen Steuersatz.
Wie der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 28.06.2011 bereits entschieden hat,
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Es liegt ein Verstoß gegen die unionsrechtlichen Verpflichtungen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union vor, wenn dieser Staat ermäßigte Mehrwertsteuersätze über das nach der Mehrwertsteuerrichtlinie zulässige Maß hinaus anwendet.
So die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem hier vorliegenden
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Eine Körperschaft dient nicht ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, wenn die Beschäftigung Behinderter im Rahmen eines Integrationsprojekts nach der Vertragsgestaltung erkennbar dazu dient, den ermäßigten Umsatzsteuersatz zugunsten einer nicht gemeinnützigen Körperschaft zu nutzen.
Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a
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Unter folgenden Gesichtspunkten hat der Bundesfinanzhof die Besteuerung der Klägerin beurteilt, die für Touristen mit Kraftomnibussen Stadtrundfahrten in einer Stadt und deren Umgebung ausführt:
Beim Verkauf von Nachos und Popcorn, die an Verkaufstheken im Eingangsbereich zu Kinosälen angeboten werden, handelt es sich um Lieferungen, bei denen der ermäßigte Steuersatz gilt.
Ohne Berücksichtigung bleibt dabei bereitgestelltes Mobiliar des Leistenden als Dienstleistungselement, wenn es nicht ausschließlich
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Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für die als Lieferung in einer einheitlichen Leistung angesehene Abgabe von Würsten, Pommes frites und ähnlichen standardisiert zubereiteten Speisen an einem nur mit behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen ausgestatteten Imbissstand.
Wie der Bundesfinanzhof in diesem Verfahren entschieden hat,
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