Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg die Frage vorgelegt, inwieweit das Verbot eines im europäischen Ausland ansässigen (kurdischen) Fernsehsenders durch eine deutsche Behörde mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Das Bundesministerium des Innern hatte die Betätigung
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