Reinigung von Krankenhausbetten – und die Eingruppierung in den Mindestlohn-Tarifvertrag für Gebäudereiniger

Die Reinigung von Krankenhausbetten erfüllt das Tätigkeitsmerkmal „Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten“ der Lohngruppe 1 des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29.10.2009 (TV Mindestlohn).

Das Arbeitsverhältnis im Krankenhaus unterfällt gemäß

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Kündigung wegen Steuerhinterziehung

Wer sein Nettoeinkommen durch eine rechtswidrige Abrechnungspraxis steigert, kann mit einer ordentlichen Kündigung rechnen. Dies gilt auch, wenn er in Kenntnis oder sogar mit Zustimmung des Vorgesetzten handelt.

In einem jetzt vom Arbeitsgericht Kiel entschiedenen Kündigungsschutzverfahren war die seit vielen

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Die frisch gewischte Treppe

Ein Reinigungsunternehmen muss zur Wahrung seiner Verkehrssicherungspflichten bei seiner Arbeit nur vor Gefahren warnen, die ein sorgfältiger Benutzer nicht ohne entsprechenden Hinweis erkennen kann. Wenn ein herbeigerufener Sanitäter, der sich vorrangig um einen Verletzten kümmern muss, sofort Feuchtigkeit auf dem

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Der Verdienst einer „Toilettenfrau“

Kann eine „Toilettenfrau“ nicht nachweisen, dass ihre Betriebsabteilung überwiegend mit Reinigungsarbeiten beschäftigt worden ist, hat sie keinen Anspruch auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung.

So hat das Arbeitsgericht Hamburg in dem hier vorliegenden Fall einer

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Arbeitsfreie Zwischenzeit im Reinigungsgewerbe

Im Gebäudereinigerhandwerk wird die zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegende arbeitsfreie Zeit gemäß dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk vom 4. Oktober 2003 nicht vergütet.

So die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts

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Landgericht Leipzig

Mindestlohn für Gebäudereiniger

Die Zweite Mindestlohnverordnung für die Branche der Gebäudereinigung ist heute im Bundesanzeiger verkündet worden. Sie tritt damit am morgen in Kraft. Rund 830.000 Arbeitnehmer in der Gebäudereinigungsbranche haben damit ab morgen wieder einen Anspruch auf einen Mindestlohn. Die zweite Mindestlohnverordnung

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Neuer Mindestlohn am Bau

Am  24. August 2009 wurde vom Bundesminister für Arbeit und Soziales die 7. Mindestlohn-Verordnung für das Baugewerbe verkündet, die heute anstelle der gestern ausgelaufenen bisherigen Verordnung in Kraft tritt.

Mit der neuen Mindestlohn-Verordnung steigen die Mindestlöhne am Bau bis 2011

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