Geschlossene Unterbringung eines Minderjährigen

Voraussetzung sowohl für die Erteilung als auch für die Verlängerung der familiengerichtlichen Genehmigung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung eines Minderjährigen ist jeweils ein entsprechender Antrag des bzw. der Sorgeberechtigten.

Voraussetzung für die Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1631b BGB

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Zwangsmedikation in der Geschlossenen

Auch wenn eine Unterbringung zur Heilbehandlung allein aus dem Grund erfolgen soll, um die Behandlung gegen den natürlichen Willen des Betroffenen durchzusetzen, kann diese genehmigt werden.

So die Entscheidung des Landgerichts Freiburg in dem hier vorliegenden Fall einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung

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