Kammergericht

Feststellung der materiell-rechtlichen Gesellschafterstellung in einer GmbH – und die Gesellschafterliste

Ein Interesse an der Feststellung der materiell-rechtlichen Gesellschafterstellung gegenüber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entfällt grundsätzlich nicht dadurch, dass der Gesellschafter in der in das Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist.

In dem aktuell vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war Alleingesellschafterin der

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Umnummerierung der Gesellschafterliste

Die Umnummerierung abgetretener Geschäftsanteile in der Gesellschafterliste ist dann zulässig, wenn jeder Geschäftsanteil durch die Angabe der bisherigen Nummerierung zweifelsfrei zu identifizieren bleibt.

Dabei hat es der Bundesgerichtshof offen gelassen, , ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Registergericht überhaupt

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