Über die Bedeutung der Angabe “Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein” beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler hatte jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Und er hat die Entscheidung genutzt, um seine Rechtsprechung fortzuentwickeln, wonach ein Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeugs bereits in der
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