“Unfallschäden lt. Vorbesitzer”

Über die Bedeutung der Angabe “Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein” beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler hatte jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Und er hat die Entscheidung genutzt, um seine Rechtsprechung fortzuentwickeln, wonach ein Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeugs bereits in der

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Rücktritt vom Autokauf

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Käufer eines Kraftfahrzeugs, der für einen Teil des Kaufpreises einen Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben hat, bei Rückgängigmachung des Vertrags nicht den für seinen Altwagen angerechneten Geldbetrag, sondern nur den in Zahlung gegebenen Altwagen

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Kaufleute müssen Mängel umgehend rügen

Von Kaufleuten wird im Geschäftsverkehr mehr Aufmerksamkeit gefordert als vom „normalen“ Verbraucher. Was sie für ihre Firma anschaffen, müssen sie sofort untersuchen und Mängel unverzüglich anzeigen. Sonst verlieren sie ihre Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht nur für Handelsware, sondern beispielsweise auch

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