Mit der Beweislastumkehr hinsichtlich eines latenten Mangels beim Verbrauchsgüterkauf hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es hierbei um eine Vorschädigung der Sehnen eines Pferdes als Ursache einer akuten Verletzung: Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Käufer beim Verbrauchsgüterkauf beweisen, dass binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang
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