Die Führung des Professorentitels

Nach dem Bayerischen Hochschulpersonalgesetz ist es eine Ermessensentscheidung, ob der Weiterführung der Bezeichnung „Professor“ nach der Beendigung des Beamtenverhältnisses zugestimmt wird. Ein erhebliches Dienstvergehen, das durch eine Disziplinarmaßnahme und auch strafrechtlich geahndet worden ist, stehen der Fortführung des Titels entgegen.

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