Land- und Amtsgericht Düsseldorf

Rechtsmittel gegen ein Zwischenurteil

Gegen ein Zwischenurteil (§ 303 ZPO) ist ein Rechtsmittel grundsätzlich nicht eröffnet, eine Anfechtung ist nur zusammen mit dem Endurteil möglich.

Diese Rechtsmittelbeschränkung findet allerdings keine Anwendung, wenn über die Zulässigkeit der Klage abgesondert verhandelt wird (§ 280 Abs. 1

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Die Klage des Wohnungseigentümers – und die gekorene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft

Wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, wonach bestimmte gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer (für die eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands nicht besteht) im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen, wird im Zweifel eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands begründet.

Klagen die Wohnungseigentümer, obwohl für

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Parteiberichtigung

Die Parteibezeichnung ist als Teil einer Prozesshandlung der Auslegung zugänglich. Für sich alleine genommen ist die „wortwörtliche“ Bezeichnung der Partei in der Klageschrift für die Bestimmung der Parteistellung nicht ausschlaggebend. Vielmehr kommt es darauf an, welcher Sinn der von der

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