Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerden der Hauptpersonalvertretungen zur Beteiligung bei der Planung des „JuLux Köln“ zurückgewiesen. Bei der aktuellen Planung der Neuunterbringung des Landgerichts, des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft Köln in einem neu zu errichtenden bzw. neu anzumietenden „Justizzentrum Köln“ (kurz „JuLux Köln“) können der Hauptpersonalrat
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