Justizzentrum Köln

JuLux Köln – und die Beteiligung der Personalräte

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerden der Hauptpersonalvertretungen zur Beteiligung bei der Planung des „JuLux Köln“ zurückgewiesen. Bei der aktuellen Planung der Neuunterbringung des Landgerichts, des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft Köln in einem neu zu errichtenden bzw. neu anzumietenden „Justizzentrum Köln“ (kurz „JuLux Köln“) können der Hauptpersonalrat

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Ehrenmal der Bundeswehr

Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Verteidigungsministerium

Die Wahl zum 8. Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim Bundesministerium der Verteidigung vom Juni 2019 muss nicht wiederholt werden. Dies hat jetzt der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Nach eingehender Prüfung der eingereichten Wahlanfechtungserklärungen und der geltend gemachten Wahlmängel hat das Gericht die Anträge als unzulässig zurückgewiesen. An der im Großen

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Der Streit um die Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses – und der Rechtsweg

Für Verpflichtungsbegehren, mit denen der Gesamtvertrauenspersonenausschuss die nachträgliche Durchführung des Beteiligungsverfahrens begehrt, ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet. Maßgeblich für das Verpflichtungsbegehren ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Demzufolge findet das „Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften“ vom 29.08.2016 – im Folgenden: SBG 2016

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Die Beteiligungsrechte des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim BMVg

Das Recht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses aus § 38 Abs. 3 SBG, bei Grundsatzregelungen des Bundesministeriums der Verteidigung im personellen, sozialen und organisatorischen Bereich mitzuwirken, verleiht ihm keine Beteiligungs- oder Überwachungsbefugnis im Einzelfall. Die angestrebte Einrichtung einer Einsatzkantine als bewirtschaftete Betreuungseinrichtung im Camp … unterliegt nicht einem Beteiligungsrecht des GVPAs, weil diese

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Die Mitarbeitervertretung einer Religionsgemeinschaft – und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten

Für Streitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht einer Religionsgemeinschaft ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten nur eröffnet, wenn die Religionsgemeinschaft selbst diese Möglichkeit eröffnet. Abs. 4 Satz 1 GG eröffnet den Zugang zu den staatlichen Gerichten nur gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Akte der öffentlichen Gewalt im Sinne dieser Bestimmung sind

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Schriftformerfordernis für eine Dienstvereinbarung

Das Schriftformerfordernis des Art. 73 Abs. 2 Satz 2 BayPVG ist gewahrt, wenn Dienststelle und Personalrat in einer Dienstvereinbarung auf eine bereits abgeschlossene Vereinbarung verweisen und diese bei Abschluss der Dienstvereinbarung in schriftlicher Form vorliegt und eindeutig bezeichnet wird. Nach § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB muss

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Der Personalrat und die mutwillige Rechtsverfolgung

Die Rechts­ver­fol­gung durch den Per­so­nal­rat ist mut­wil­lig, wenn die An­ru­fung des Ge­richts un­nö­tig ist, weil die Dienst­stel­le ihm das gel­tend ge­mach­te Recht nicht be­strei­tet. Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten. Nach den dazu in der Rechtsprechung anerkannten

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Mitbestimmung bei der Rufbereitschaft

Die An­ord­nung von Ruf­be­reit­schaft ist eine Fest­le­gung zu Be­ginn und Ende der Ar­beits­zeit im Sinne von § 74 Abs. 1 Nr. 9 He­ss. Pers­VG und un­ter­liegt daher der Mit­be­stim­mung der Per­so­nal­ver­tre­tung. Das Bundesverwaltungsgericht hält nicht an seiner entgegenstehenden älteren Rechtsprechung fest. Das Bundesverwaltungsgericht schließt sich insofern der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

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Berliner Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen im Sinne von § 74 BlnPersVG bedürfen nicht der Bekanntmachung, um rechtliche Wirksamkeit zu erlangen. Die Wirksamkeit von Dienstvereinbarungen in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung nach § 85 BlnPersVG bestimmt sich nicht nach § 75 BlnPersVG. Der Tarifvorbehalt gemäß § 75 Satz 1 BlnPersVG greift auch in Bezug auf Tarifverträge,

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Orts­kräf­te – mi­li­tä­ri­sche Dienst­stel­len der Bun­des­wehr in einem an­de­ren Na­tostaat

Orts­kräf­te im Sinne von § 91 Abs. 1 Nr. 1 BPers­VG sind Per­so­nen, die nicht von einer Dienst­stel­le im In­land ent­sandt, son­dern von einer Aus­lands­dienst­stel­le an Ort und Stel­le ein­ge­stellt wor­den sind. Für die Abgrenzung kommt es auf die Staatsangehörigkeit nicht an. Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren, deutschen Ortskräften das aktive Wahlrecht

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Personalvertretung bei der Privatisierung von Aufgaben der ausländischen Stationierungsstreitkräfte

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf besteht bei Privatisierung von Aufgaben der ausländischen Stationierungsstreitkräfte kein Übergangsmandat der bisherigen Personalvertretung. Bei den ausländischen Stationierungskräften werden für die dortigen Zivilbeschäftigten in Anwendung des Bundespersonalvertretungsgesetzes Betriebsvertretungen gebildet. Im August 2011 wurde das Facility-Management der Stationierungsstreitkräfte der Dienststelle in N. im Rahmen eines Teilbetriebsübergangs

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Schulische Baumaßnahmen der Bezirksverwaltung

Schulische Baumaßnahmen der Bezirksverwaltung sind dem für das Schulwesen zuständigen Senator personalvertretungsrechtlich nicht zuzurechnen. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, unter welchen Umständen eine Maßnahme, die der Dienststellenleiter nicht selbst trifft, ihm personalvertretungsrechtlich zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, wenn der Dienststellenleiter einem Dezernat oder einer anderen organisatorischen nachgeordneten

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