Auch Lärm unterhalb der einschlägigen Grenzwerte ist im Planfeststellungsverfahren grundsätzlich abwägungserheblich. Deshalb können auch in einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, mit dem eine Nassauskiesung zugelassen wird, Auflagen zur Reduzierung von Lärm, der die Grenzwerte der TA-Lärm nicht überschreitet, getroffen werden.
Soweit Geräusche
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