Lärmbelästigung in der Planfeststellung

Auch Lärm unterhalb der einschlägigen Grenzwerte ist im Planfeststellungsverfahren grundsätzlich abwägungserheblich. Deshalb können auch in einem wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, mit dem eine Nassauskiesung zugelassen wird, Auflagen zur Reduzierung von Lärm, der die Grenzwerte der TA-Lärm nicht überschreitet, getroffen werden.

Soweit Geräusche

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Abtrennung eines Plangebiets

Wird im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach erfolgter förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung ein Teil des Plangebiets abgetrennt, kann eine erneute Auslegung des ansonsten unverändert bleibenden Entwurfs des Restplans zwar bereits dann erforderlich sein, wenn gerade durch die Abtrennung die Frage der

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