Prozesskostenvorschuss vom bedürftigen Ehegatten

Ein prozessführender Ehegatte kann vom anderen Ehegatten keinen Prozesskostenvorschuss nach § 1360a BGB verlangen, wenn durch Gewährung des Vorschusses dessen eigener angemessener Unterhalt gefährdet wäre.

Die Belastung eines unterhaltsrechtlich leistungsfähigen Ehegatten mit einem Prozesskostenvorschuss zugunsten seines prozessführenden Ehegatten nach §

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