Beweiswürdigung nach Richterwechsel

Das Gericht darf eine Beweiswürdigung auch dann vornehmen, wenn die Zusammensetzung des Gerichts zwischen Beweisaufnahme und Entscheidung gewechselt hat, soweit insoweit nur das Aktenkundige berücksichtigt wird. Das gilt auch im Falle eines Wechsels des Entscheidungskörpers aus Anlass einer Überprüfung der

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Landgericht Bremen

Richterwechsel nach der Beweisaufnahme

Ein Richterwechsel nach einer Beweisaufnahme erfordert nicht grundsätzlich deren Wiederholung.

Frühere Zeugenaussagen können im Wege des Urkundenbeweises durch Auswertung des Vernehmungsprotokolls verwertet werden. Das Gericht darf dann bei der Beweiswürdigung aber nur das berücksichtigen, was auf der Wahrnehmung aller an

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