Fehlt aufgrund einer untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit die (europarechtlich definierte) Arbeitnehmereigenschaft, scheidet ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II aus.
In dem hier vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall hatte ein griechischer Staatsangehöriger geklagt, der 2019 mit einem Restaurantinhaber einen unbefristeten Arbeitsvertrag über
Artikel lesen








