Wer durch eine Strafverfolgung einen Schaden wie beispielsweise Verdienstausfall erleidet und später freigesprochen wird, kann vom Staat eine Entschädigung verlangen. Bei einer Freiheitsentziehung wird – ähnlich wie beim Schmerzensgeld unabhängig von einem finanziellen Schaden – jeder Tag entschädigt, seit 2020
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