Wird von der zuständigen Verkehrsbehörde nicht das ordnungsgemäße Aufstellen von Halteverbotsschildern dokumentiert, kann die spätere Heranziehung zu Abschleppkosten rechtswidrig sein. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz in dem hier vorliegenden Fall eines Streits über Abschleppkosten. Im Jahr 2014 erließ die Stadt Koblenz eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung zur Durchführung des „City Triathlon“.
Lesen