Der zu eng gefaßte Anklagevorwurf

Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach natürlicher Auffassung einen einheitlichen Lebensvorgang darstellt.

Liegen zwei materiellrechtlich selbständige Taten vor, wird es sich regelmäßig auch um zwei prozessuale Taten handeln, es sei denn, die

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Die angeklagte Tat

Eine Tat im Sinne des § 264 StPO ist der geschichtliche und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll.

Zur prozessualen

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