Unternehmensgründung in 24 Stunden?

Unternehmensgründungen sollen in Deutschland künftig deutlich schneller möglich sein. Die Wirtschaftsressorts aus Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern sowie das Justizministerium Nordrhein-Westfalen haben ein Detailkonzept für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz erarbeitet. Ziel ist, dass Verwaltungsprüfungen erstmals vollautomatisiert erfolgen können. Bescheide sollen „in Sekundenschnelle“ erteilt werden. Die Umsetzung ist bis zum Ende der Legislaturperiode im Bund geplant.

Unternehmensgründung in 24 Stunden?

Die Initiative knüpft an die Föderale Modernisierungsagenda (beschlossen auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025) von Bund und Ländern an. Das Bundeskanzleramt und die Ministerpräsidenten haben vereinbart, bis Ende 2026 ein Gesetz zu verabschieden, das Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Das Konzept stammt aus dem Projekt „Gründen in 24 Stunden“. Der Auftrag dafür wurde gemeinsam von der Bundesregierung und den Bundesländern im IT-Planungsrat im Juni 2025 beschlossen. Nun muss der Bund als Gesetz- und Verordnungsgeber die rechtlichen Grundlagen für einen modernen digitalen Wirtschaftsverwaltungsvollzug schaffen.

Der Ansatz der Länder geht über die reine Digitalisierung von Anträgen hinaus. Ziel ist es, staatliche Entscheidungen in standardisierten Fällen automatisiert zu treffen. Grundlage sind klar definierte Prüftatbestände sowie digital verfügbare Registerdaten über die neue Datenautobahn National Once-Only-Technical-System.

Da ein großer Teil der Gründungen nach wiederkehrenden Mustern erfolgt, können nach Einschätzung der Länderministerien künftig bis zu 90 Prozent der Gründungsfälle vollständig automatisiert bearbeitet werden. Nur komplexe oder atypische Fälle würden weiterhin individuell geprüft.

Damit wird erstmals nicht nur der Antrag digitalisiert, sondern die staatliche Sachbearbeitung und Entscheidung selbst automatisiert. Voraussetzung hierfür ist eine Modernisierung zentraler bundesrechtlicher Regelungen des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Viele bestehende Vorschriften sind historisch gewachsen und nicht auf automatisierte Verfahren ausgelegt.

Staatliche Verfahren sollen damit effizienter organisiert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen ermöglichen, dass rechtlich klar definierte Prüfungen automatisiert erfolgen können. Dabei soll das bestehende Schutzniveau erhalten bleiben. Statt Bürokratie durch die pauschale Streichung von Regeln zu reduzieren, geht der Ansatz weiter: Das Projekt setzt auf digitaltaugliches Recht und automatisierte Vollzugsprozesse.

Der Gründungsprozess in Deutschland umfasst derzeit zahlreiche Behörden und Institutionen – darunter Gewerbeämter, Finanzämter, Registergerichte, Kammern und Sozialversicherungsträger. Verfahren laufen häufig getrennt, Daten müssen mehrfach angegeben werden und Nachweise werden manuell geprüft.

Das Projekt „Gründen in 24 Stunden“ verfolgt daher einen neuen Ansatz:

  • Zusammenfassung aller Verfahren in einer digitalen „Wirtschaftsmeldung“
  • automatisierte Prüfung von Standardfällen auf Basis vorhandener Registerdaten
  • parallele Bearbeitung aller Verfahren (Finanzbehörden, Gewerbeämter, Berufskammern) und Koordinierung durch eine staatliche Backendplattform
  • rechtssichere Bescheide in Echtzeit

Langfristiges Ziel ist ein vollständig digitaler und föderal arbeitsteiliger Gründungsprozess, bei dem Länder und Kommunen weiterhin ihre jeweiligen Zuständigkeiten wahrnehmen.

Inhaltsübersicht

Ausgangslage und Zielsetzung

Gründerinnen und Gründer erleben den Staat als langsam, kleinteilig und schwer durchschaubar, die Abläufe scheinen aus der Zeit gefallen. Mit dem Status quo der überkomplexen Regulierung lassen sich ohne tiefgreifende Vereinfachung des Rechtsrahmens auch durch weitere Digitalisierungsprojekte keine relevanten Effizienzgewinne heben: Wer einen überkomplexen Prozess digitalisiert, bekommt einen überkomplexen digitalen Prozess – und keine Beschleunigung.

Das Gründungsbeschleunigungsgesetz verfolgt das Ziel, staatliche Prüfungen für die Unternehmensgründung im Standardfall regelbasiert zu automatisieren und rechtswirksame Bescheide in Echtzeit zu erzeugen. Zudem ermittelt der Staat künftig die Pflichtenlage für Unternehmensgründer im Einzelfall. Damit werden die strukturellen Voraussetzungen für eine Vereinfachung und messbare Beschleunigung der Anzeige-, Erlaubnis- und Meldepflichten geschaffen.

Der Ansatz schließt an den Bericht der Sozialstaatskommission1 an. Während diese Digitalisierung und Staatsreform verknüpft hat, geht das Gründungsbeschleunigungsgesetz mit der Vollautomatisierung aufwendiger Prüfungen in Standardfällen noch einen Schritt weiter.

Ob vertrauensbasierte Regulierung, Registermodernisierung oder Law-as-Code – das Gründungsbeschleunigungsgesetz verbindet Empfehlungen des Expertenkreises Moderner Staat des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI)2 und der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“3 zu einem Vorhaben aus einem Guss.

„Gründen in 24 Stunden“ ist ein Hebelprojekt der Modernisierungsagenda des Bundes vom 1. Oktober 2025. Die Föderale Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 enthält in Maßnahme 183 („Gründen in 24 Stunden“) einen klaren Umsetzungsauftrag.

Hiernach ist es nötig, bis Ende 2026 die rechtlichen Rahmenbedingungen in Form eines neuen Gründungsrechts auf Bundesebene zu schaffen, um die anschließende technische, organisatorische und weitere rechtliche Umsetzung schrittweise bis zum Ende der 21. Legislaturperiode im Jahr 2029 abzusichern. Begleitend gehören Änderungen der Verwaltungspraxis dazu, um etwa die Erteilung der Steuernummer zu beschleunigen.

Aufbau des Gesetzespakets

Das Gründungsbeschleunigungsgesetz 2026 sollte aus drei Bestandteilen bestehen:

  1. Neuer Allgemeiner Teil des materiellen Gründungsrechts (Wirtschaftsverwaltungsverfahrensgesetz)
  2. Anpassung der Fachrechte an den neuen Allgemeinen Teil
  3. Notwendige rechtliche Anpassungen im Verwaltungsdigitalisierungsrecht

Im Kern schafft das Gründungsbeschleunigungsgesetz übergreifend gültige Regeln für staatliche Prüfungen bei Unternehmensgründungen, also einen Allgemeinen Teil des Gründungsrechts:

  • Adressatenorientierte Verfahrenseinleitung, ausgerichtet auf die Kenntnisse und Bedürfnisse der Gründerinnen und Gründer durch eine staatliche Ermittlung aller Anzeige-, Erlaubnis- und Meldepflichten im Einzelfal
  • Klare Unterscheidung zwischen unproblematischen, automatisierbaren Standardfällen (Fast Track) und manuell zu prüfenden Sonderfällen
  • Fachrechtsübergreifende Harmonisierung zentraler Prüfkriterien, um Automatisierungen mit Zugriff auf Registerinformationen zu ermöglichen (z. B. „Zuverlässigkeit“, „geordnete Vermögensverhältnisse“ etc.)
  • Vertrauen in Gründerinnen und Gründer durch widerlegbare gesetzliche Vermutungen, wenn keine Einträge in relevanten Registern vorliegen
  • Verfahren werden technisch koordiniert, nicht gebündelt

Der Staat verfügt bereits über einen Großteil der Informationen, die für die Prüfung von Unternehmensgründungen erforderlich sind und sollte diese künftig systematisch auch automatisiert – nutzen, insbesondere für die harmonisierte Zuverlässigkeitsprüfung. Zentral ist hier unter anderem die Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen von Registern zur Ermöglichung von Registerabfragen über das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS), der Erlass von Standards für Schnittstellen und Datenmodelle, sowie Änderungen unter anderem im Onlinezugangsgesetz (OZG) im E-Government-Gesetz (EGovG) und im Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG). Verordnungsermächtigungen ermöglichen die Abschichtung des Regelungsbedarfs.

Fahrplan 2026 – 2029

Insgesamt ist eine Umsetzung mit folgenden Meilensteinen erforderlich:

  • Phase 1 bis Ende 2026 – Rechtliche und organisatorische Grundlagen: Verabschiedung des Gründungsbeschleunigungsgesetzes, Governance und Zuständigkeiten, erste Prozessoptimierungen (Quick Wins)
  • Phase 2 bis Ende 2027 – Technische Umsetzung: Aufbau einer Backendplattform für die Ablaufsteuerung, Registeranbindungen, Pilotierungen in ausgewählten Konstellationen und erste praktische Anwendungen
  • Phase 3 bis Ende 2028 – Skalierung und Rollout: Anbindung des föderalen Vollzugs an die Backendplattform

Erst durch verbindliche gesetzliche Regeln in Phase 1 – etwa zur Registeranbindung, zur automatisierten Datenverwendung und automatisierten Verwaltungsentscheidung entsteht die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für alle beteiligten Ebenen insbesondere auch für die technische Umsetzung der Digitalisierungsprojekte.

Die Gründungsbeschleunigung ist kein kurzfristiges Digitalprojekt, sondern eine anspruchsvolle, grundsätzliche Neuordnung des Rechts und der Verfahren von Unternehmensgründungen sowie der Umsetzung in Digitalisierungsprojekten. Das Konzept beruht auf der sorgfältigen Analyse der Rechtslage und der Vollzugspraxis, und wurde von den Wirtschaftsministerien der Länder Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen entwickelt.

Auch der Bund hat sich zum Ziel „Gründen in 24 Stunden“ bekannt. Gelingt das gemeinsame Projekt, kann es zu einer Blaupause für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Modernisierung und Digitalisierung des föderalen Rechts- und Verwaltungsstaats werden.

  1. Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform, Jan. 2026.[]
  2. Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Agenda Einfach Staat – vertrauensbasierte Regulierung & Verwaltungsdigitalisierung, 2026.[]
  3. Voßkuhle, Andreas; Jäkel, Julia; de Maizière, Thomas; Steinbrück, Peer (Hrsg.), Initiative für einen handlungsfähigen Staat. Abschlussbericht, 2025.[]