Vorsteuerabzug für GmbH-Gründer

Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll.

Im Übrigen ist er

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Liebhaberei

Der Bundesfinanzhof hat zur Frage der Liebhaberei entschieden, dass solange der Anlaufzeitraum noch nicht abgeschlossen sei, einer unternehmerischen Tätigkeit, selbst wenn sie von Beginn an nur Verluste eingebracht habe und nach der Art, wie sie betrieben werde, auch auf Dauer

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Ansparrücklage bei Betriebseröffnung

Unter welchen Voraussetzungen kann bereits im Jahr der Betriebseröffnung eine Ansparrücklage in Anspruch genommen werden? Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz möchte hier jedenfalls höhere Anforderungen als bei einem bereits laufenden Betrieb stellen. Insbesondere bei wesentlichen Betriebsgrundlagen ist nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz

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