Geldscheine

Keine Vergütung für den Umgangsbegleiter

Ein Umgangsbegleiter kann im Vergütungsfestsetzungsverfahren auch dann nicht Vergütung und Aufwendungsersatz verlangen, wenn seine Tätigkeit auf einer betreuungsgerichtlichen Umgangsregelung beruht.

Eine Umgangsbegleiterin kann im Vergütungsfestsetzungsverfahren keinen Anspruch auf Vergütung und Ersatz ihrer Aufwendungen gegen die Staatskasse geltend machen. Weder besteht

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Insolvenzverwaltervergütung – Verzinsung und Aufhebung des Festsetzungsbeschlusses

Der Schadensersatzanspruch der Insolvenzmasse auf Rückzahlung der vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter vor Aufhebung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses entnommenen Vergütung ist ab dem Zeitpunkt der Entnahme zu verzinsen.

Der Insolvenzverwalter ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, die entnommene Vergütung an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen,

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