Einkaufszentrum

Berliner Sonntagsöffnungen

Die Allgemeinverfügung zur sonntäglichen Ladenöffnung für das erste Halbjahr 2018 im Land Berlin waren, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden hat, rechtmäßig.

Zugleich hat das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung zum verfassungsrechtlich gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz bei Großveranstaltungen präzisiert.

Die Senatsverwaltung des Landes

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Verkaufsoffener Sonntag und das Feiertagsgesetz

Die gesetzliche Regelung im rheinland-pfälzischen Ladenöffnungsgesetz, wonach Gemeinden durch Rechtsverordnung bestimmen können, dass Verkaufsstellen an höchstens vier Sonntagen in einem Kalenderjahr geöffnet sein dürfen, steht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang und wahrt ein hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes.

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