Auch betrieblich nutzbare Wirtschaftsgüter – und die Zuordnungsentscheidung

Die Zuordnungskriterien für die Zugehörigkeit auch betrieblich nutzbarer Wirtschaftsgüter zum Privatvermögen sind durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hinreichend geklärt:

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter sind entweder voll dem Betriebsvermögen oder voll dem Privatvermögen zuzurechnen.

Werden sie nicht nur vorübergehend überwiegend eigenbetrieblich

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