Das Recht auf den gesetzlichen Richter gilt auch für Schöffen. So ist ein Gericht richtig besetzt, wenn die Schöffen für den Tag bestimmt worden sind, an dem die Verhandlung tatsächlich begonnen hat.
So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall einer Angeklagten entschieden, nach deren Meinung das Gericht mit den falschen Schöffen besetzt gewesen sei. Im Vorhinein wird für ein Jahr ausgelost, welcher Schöffe zuständig ist, wenn ein Verfahren an einem bestimmten Tag beginnt. Dann bleiben diese Schöffen für das gesamte Verfahren dabei, auch wenn die Hauptverhandlung viele Tage oder gar Wochen dauert. In diesem Fall begann die Hauptverhandlung wegen der Corona-Krise nicht an dem zunächst geplanten Terminstag, sondern der Beginn wurde knapp vier Wochen verschoben und begann erst an dem Tag, der regulär schon der 4. Verhandlungstag gewesen wäre. Nach Meinung der Angeklagten seien daher die für den zunächst geplanten Terminstag ausgelosten Schöffen zuständig, nicht die für den Terminstag, an dem das Verfahren tatsächlich begann.
Dieser Auffassung konnte das Oberlandesgericht Oldenburg nicht folgen. Es war der Meinung, dass der Vorsitzende der Strafkammer die „richtigen“ Schöffen geladen habe: So sei das Gericht richtig besetzt. Die Schöffen seien für den Tag ausgelost gewesen, an den die Verhandlung tatsächlich begonnen habe. Allein hierauf komme es an.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 14. Mai 2020, 1 Ws 190/20










