Falls Sie ein Schreiben der Polizei mit einer Vorladung erhalten, ist der Schock oft groß, selbst wenn Sie sich keiner Sache schuldig fühlen. Dennoch tritt Verunsicherung auf, sei es, dass sie als Zeuge oder Beschuldigter vorgeladen werden: Bin ich verpflichtet, zum Termin zu erscheinen? Was ist, wenn ich keine Zeit habe? Benötige ich einen Anwalt, falls ich einer Straftat beschuldigt werde? Im folgenden Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen sowie Empfehlungen bezüglich einer Vorladung zur Polizei.
Was wird unter einer Vorladung verstanden?
Eine polizeiliche Vorladung, die in der Regel schriftlich erfolgt, bedeutet, dass Sie persönlich in der bezeichneten Dienststelle erscheinen sollen. Sie erfahren dabei immer den Sachverhalt und ebenso, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge vorgeladen werden.
Wann handelt es sich um Beschuldigte und wann um Zeugen?
Gegen Beschuldigte eines Strafverfahrens besteht ein Anfangsverdacht und ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wird eingeleitet. Dennoch gilt bis zu diesem Zeitpunkt die Unschuldsvermutung.
Als Zeuge werden Unbeteiligte einer Tat verstanden, die während des Verfahren Aussagen tätigen sollen, wie sie Tatsachen wahrgenommen haben.
Während es zunächst so scheint, als wären Beschuldigte und Zeugen klar voneinander abgegrenzt, können sich Zeugen während eines laufenden Strafverfahrens auch in Beschuldigte wandeln, sobald neue Tatsachen sowie Anhaltspunkte entstehen Auch andersherum können aus Beschuldigten Zeugen werden.
Vorladung zur Polizei als Beschuldigter – was nun?
Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Ermittlungen gegen Sie bedeuten noch nicht, dass Sie bereits als schuldig erklärt wurden. Bestehen Sie auf den Grundsatz, ohne eine vorausgehende Akteneinsicht durch einen Anwalt nicht mit den Polizeibehörden kommunizieren zu müssen. Arrangieren Sie daher zeitig einen Beratungstermin mit einem Strafverteidiger.
Kann ein Vorladungstermin abgesagt werden?
Ob ein Vorladungstermin abgesagt werden kann, hängt von Ihrem Status ab.
Vorladung als Beschuldigter
Es gilt: Sie haben das Recht zu schweigen und sollten dies auch tun. Sie sind dementsprechend nicht verpflichtet, den Vorladungstermin wahrzunehmen oder formal und begründet abzusagen. Ein versierter Strafverteidiger sollte nun mittels Akteneinsicht herausfinden, was Ihnen exakt vorgeworfen wird und sich vor einer Aussage mit Ihnen beraten, sodass Sie die besten Voraussetzungen für eine effektive Verteidigungsstrategie schaffen. Er wird ermitteln, ob Sie eine Aussage tätigen oder besser weiter schweigen sollten. Er sollte Sie in jedem Fall immer zum Vorladungstermin begleiten. Insbesondere, wenn weitere Maßnahmen eingeleitet werden, wie eine Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten oder sogar ein Haftbefehl, ist ein kompetenter Strafverteidiger unabdingbar. Dies gilt vor allem auch für erkennungsdienstliche Maßnahmen, beispielsweise dem Abnehmen von Fingerabdrücken, Lichtbildern oder DNA-Proben. Ein erfahrener Strafverteidiger kann diesbezüglich einen Widerspruch einlegen oder auch eine gerichtliche Entscheidung beantragen.
Vorladung als Zeuge
Als Zeuge stehen Sie grundsätzlich unter Aussagepflicht, wenn eine Vorladung vom Staatsanwalt angeordnet wurde. Jedoch kann es auch bestimmte Aussageverweigerungsrechte geben. Lassen Sie dies am besten durch einen Strafverteidiger prüfen. Er hilft auch, eine Terminabsage begründet vorzunehmen und bei Zeugenaussagen nicht zum Beschuldigten zu werden. Ziehen Sie Ihren Anwalt als Zeugenbeistand idealerweise immer zu einer Vernehmung hinzu.
Fazit
Je nachdem, ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge bei einer Vorladung zur Polizei erscheinen, können Sie den Vorladungstermin begründet absagen oder unbegründet versäumen. In beiden Fällen ist es jedoch das Beste, einen geeigneten Strafverteidiger zu konsultieren und sich umfassend beraten zu lassen, um rechtliche Nachteile zu umgehen. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist demnach immer Ihr erster Ansprechpartner bei Vorladungen zur Polizei. Stellen Sie sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden und verhindern Sie, dass Sie (zu Unrecht) von einem Zeugen zu einem Beteiligten werden. Sobald eine polizeiliche Vorladung bei Ihnen eingegangen ist, sollten Sie daher sofort einen Beratungstermin vereinbaren. Nehmen Sie eine Vorladung lieber nicht auf die leichte Schulter. Denn Vorsicht ist bekanntlich immer besser als Nachsicht.










