Der weit sichtbare und beleuchtete Werbepylon

Die Beleuchtung einer weit sichtbaren Werbesäule verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme, weil die Beleuchtung zu einer „psychologischen Blendung“ auf dem benachbarten Grundstück führt.

Der weit sichtbare und beleuchtete Werbepylon

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen in dem hier vorliegenden Fall eines Werbepylons, der von der Autobahn aus weit sichtbar ist. Er besteht aus einer 38 m hohen Säule, auf der ein Dreieck aus jeweils 20 m breiten und 3 m hohen beleuchteten Werbetafeln angebracht ist. Die Baugenehmigung der Stadt Eschweiler gestattet eine durchgehende Beleuchtung dieser Tafeln, tatsächlich wird die Beleuchtung derzeit von 23 Uhr bis 5:30 Uhr ausgeschaltet. Die Anwohner fühlen sich durch diesen Werbepylon eines bundesweit tätigen Elektrogroßmarktes in ihren Rechten verletzt und haben geklagt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Aachen habe die Werbesäule keine sog. erdrückende Wirkung für das ca. 200 m entfernt liegende Grundstück der Klägerin. Auch habe der in den Abendstunden des 3. Mai 2011 stattgefundene Ortstermin ergeben, dass in den Schlafräumen des klägerischen Wohnhauses die Beleuchtung der Werbetafeln nicht zu einer unzulässigen Raumaufhellung führe. Die Beleuchtung des Werbedreiecks am Anlagenkopf verstoße aber gegen das Gebot der Rücksichtnahme, weil die Beleuchtung zu einer „psychologischen Blendung“ auf dem Grundstück der Klägerin führe. Der Fachbegriff der „psychologischen Blendung“ beschreibe die ungewollte Ablenkung der Blickrichtung zu einer dominanten Lichtquelle. Gerade in den Nachtstunden wirke das Werbedreieck wie ein leuchtendes Objekt am Nachthimmel, zu welchem man unbewusst immer wieder hinsehe, wenn man sich im Garten oder auf der Terrasse aufhalte. Zur Vermeidung weiterer Streitigkeiten hat das Gericht darauf verwiesen, dass eine Beleuchtung der Anlage während der Öffnungszeiten des Marktes von 10 Uhr bis 20 Uhr noch rechtmäßig sein dürfte.

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 28. August 2012 – 3 K 2277/10