Visawarndatei

Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein Visawarndateigesetz sowie für ein Verfahren für einen mittelbaren Abgleich von Daten aus dem Visumverfahren für Sicherheitszwecke beschlossen.

Visawarndatei

Ziel soll es hierei sein, Personen, die mit rechtswidrigem Verhalten im Zusammenhang mit dem Visumverfahren oder bei sonstigem Auslandsbezug bereits auffällig geworden sind, im Visumverfahren für eine nähere Überprüfung erkennbar zu machen. Eine entsprechend den heute beschlossenen Eckpunkten beim Bundesverwaltungsamt zu errichtende zentrale Visawarndatei soll dies ermöglichen, indem sie die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit unterstützt. Sie wird daher vor allem der Bekämpfung der illegalen Einreise dienen.

Die Eckpunkte sehen zum andern die Errichtung einer besonderen Organisationseinheit beim Bundesverwaltungsamt vor, bei der Daten aus dem Visumverfahren mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei automatisiert abgeglichen werden. Durch den automatisierten Abgleich soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld beabsichtigen, nach Deutschland einzureisen.