Trifokale Linsen – und der Versicherungsschutz bei grauem Star

Bei einem diagnostizierten grauen Star kann die Implantation trifokaler Linsen medizinisch notwendig sein. 

Trifokale Linsen – und der Versicherungsschutz bei grauem Star

So hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine private Krankenversicherung zur Kostenübernahme verpflichtet. Die klagende Versicherungsnehmerin ist bei der beklagten Versicherungsgesellschaft privat krankenversichert. Sie litt unter Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung und Altersweitsichtigkeit. Ob sie zudem einen beidseitigen grauen Star hatte, war zwischen ihr und ihrer Krankenversicherung streitig. Die Krankenversicherung lehnte die Kostenerstattung für die Implantation von trifokalen Linsen in beide Augen in Höhe von rund 5.700 € ab, da kein behandlungsbedürftiger grauen Star vorgelegen habe.

Das erstinstanzlich hiermit befasste Landgericht Wiesbaden hatte die auf Kostenübernahme gestützte Klage abgewiesen1. Auf die hiergegen eingelegte Berufung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach Beweisaufnahme der Klage im Wesentlichen stattgegeben; die Linsenoperation sei eine notwendige Heilbehandlung und die Auswahl der Trifokal-Linsen anstelle von Standardlinsen auch medizinisch notwendig gewesen.

Die Versicherungsnehmerin habe nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme zum Zeitpunkt der Implantation unter grauem Star gelitten. Dies ergebe sich aus der vom Senat erfolgten Vernehmung der behandelnden Augenärztin der Versicherungsnehmerin sowie den Ausführungen in dem vom Senat eingeholten Sachverständigengutachten.

Sachverständig überzeugend belegt sei auch, dass der operative Linsentausch und insbesondere die Wahl der Trifokal-Linsen statt Standardlinsen medizinisch notwendig gewesen seien. Der Sachverständige habe insbesondere ausgeführt, dass die Entscheidung für eine Operation des grauen Stars nicht allein auf dem objektiven Befund und dem Grad der Linsentrübung basiere, sondern auch auf den subjektiven Beschwerden des Patienten. Auch bei noch durchschnittlich guter Sehschärfe könne im Hinblick auf die individuelle Wahrnehmung des Sehvermögens eine verstärkte Blendungsempfindlichkeit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Bei gleichzeitigem Vorliegen von grauem Star und unkorrigierten Refraktionsfehlern könne deshalb die Implantation multifokaler Linsen sinnvoll sei. 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 2. Juli 2025 – 7 U 40/21

  1. LG Wiesbaden, Urteil vom 16.02.2021 – 9 O 196/18[]

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