Die Daimler AG ist wie auch die Volkswagen AG in den Abgasskandal um manipulierte Dieselmotoren in PKW verstrickt. Millionen Mercedes-Fahrzeuge sind von amtlichen Rückrufen betroffen, weil gesetzeswidrige Abschalteinrichtungen entdeckt wurden. Kurz darauf gingen die ersten Klagen von Verbrauchern bei Gericht ein. Mittlerweile haben sich sogar der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof mit dem Daimler-Dieselskandal befasst – und verbraucherfreundliche Entscheidungen getroffen.
Nachdem sich in Deutschland überwiegend Landgerichte mit dem Mercedes-Abgasskandal und den manipulierten Dieselmotoren beschäftigt hatten, gibt es jetzt auch erste höchstrichterliche Urteile zum Dieselbetrug bei Daimler. Das Oberlandesgericht Naumburg, der BGH und der EuGH stärkten nacheinander die Verbraucherrechte im Dieselskandal.
Als erstes Oberlandesgericht verurteile das OLG Naumburg die Daimler AG nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung1. Der Verbraucher durfte seinen manipulierten Mercedes Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit Abschalteinrichtung an den Autohersteller zurückgeben und erhielt im Gegenzug knapp 26.000 Euro Schadensersatz von der Daimler AG. Die Entscheidung der Naumburger Richter besitzt eine Strahlkraft für weitere Prozesse gegen den Stuttgarter Autobauer. Denn: In der Regel orientieren sich Landgerichte an den Urteilen höherer Gerichte – wie dem des OLG Naumburg.
Eine noch größere Signalwirkung haben jedoch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs – Deutschlands höchstem Zivilgericht. Auch der BGH beschäftigte sich kürzlich mit dem Mercedes-Dieselbetrug. Im Januar 2021 äußerten sich die Richter erstmals zum Thermofenster in Mercedes-Motoren2. In einem Beschluss erklärten sie, dass deutsche Gerichte die Ausführungen der Kläger zu Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren genauer anhören und stärker berücksichtigen müssen. Dieser Beschluss stärkt das Recht der Verbraucher auf gesetzliches Gehör. Landgerichte und Oberlandesgerichte werden damit aufgefordert, dem Verdacht nachzugehen, dass die Daimler AG gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt wichtige Details zum Thermofenster vorenthalten hat – was sich auf die Untersuchung und Zulassung der Dieselfahrzeuge ausgewirkt haben könnte.
Ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil von sehr hoher Bedeutung ist die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von Dezember 2020 zum Abgasskandal3. Die Richter des EuGH stellten fest, dass es sich beim Thermofenster um eine illegale Abschalteinrichtung handelt, wenn es sich negativ auf die Reinigung der Abgase im Motor auswirkt – was in der Regel der Fall ist. Mit der negativen Beeinflussung der Abgasreinigung verstößt das Thermofenster gegen die EU-Verordnung EG 715/2007. Diese Verordnung verlang, dass die Grenzwerte für Stickoxide unter normalen Betriebsbedingungen nicht überschritten werden. Dies tun Mercedes-Diesel mit Thermofenster allerdings sehr häufig. Die Autobauer führen oft das Argument des Motorschutzes an, der das Thermofenster rechtfertigen soll. Die Richter in Luxemburg lassen diese Rechtfertigung jedoch nicht gelten, da andere Maßnahmen als das Thermofenster genutzt werden können, um Motor und weitere Bauteile vor Verschleiß und Schäden zu schützen.
Diese verbraucherfreundlichen Entscheidungen hoher Gerichte bestätigen Kunden und Verbraucherschützer, die sich gegen den Dieselbetrug wehren. „Die höchstrichterlichen Urteile aus den letzten Monaten setzen Daimler massiv unter Druck. Die Erfolgsaussichten auf eine angemessene Entschädigung für einen manipulierten Mercedes stehen nun besser denn je, weil sich alle anderen deutschen Gerichte bei ähnlichen Fällen an diesen wegweisenden Entscheidungen orientieren“, erklärt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die Fahrzeughalter im Abgasskandal berät und vertritt.
Zum Hintergrund: In Autos zahlreicher Marken sind illegale Abschalteinrichtungen – wie das Thermofenster oder die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung – zu finden, so auch in Mercedes-Autos. Sie sorgen dafür, dass das Dieselfahrzeug erkennt, ob es sich auf dem Prüfstand oder im Normalbetrieb auf der Straße befindet. Dank dieser Prüfstandserkennung reinigt das Auto die entstehenden Abgase in Testsituationen umfänglich und gesetzeskonform – und erhält so die Zulassung. Auf der Straße stoßen diese Modelle allerdings weit mehr gesundheits- und umweltschädliche Stickoxide (NOx) aus als gesetzlich zulässig und überschreiten die geltenden Grenzwerte. Der Käufer eines betroffenen Diesels hat also ein Fahrzeug bekommen, dass dreckiger ist als in der Werbung vom Hersteller angegeben und dass er im Wissen um den zu hohen Schadstoffausstoß mitunter nicht gekauft hätte. Verbrauchern steht daher Schadensersatz nach § 826 BGB zu.
- OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20[↩]
- BGH, Beschluss vom 19.01.2021 – VI ZR 433/19[↩]
- EuGH, Urteil vom 17.12.2020 – C-693/18[↩]
Bildnachweis:
- Mercedes-Benz GLK: PxHere | CC0 1.0 Universal











